Inhalt

Teilung des Flurbereinigungsgebietes B 101 OU Krögis

Mit Beschluss vom 12.03.2024 ordnete die obere Flurbereinigungsbehörde die Teilung des Flurbereinigungsgebietes des Unternehmensverfahrens B 101 OU Krögis an. Diese Veröffentlichung des Teilungsbeschlusses mit Hinweisen, Begründung und Gebietskarte (Anlage zum Teilungsbeschluss) erfolgt nachrichtlich. Durch sie werden keine Fristen, insbesondere keine Rechtsmittelfrist, in Gang gesetzt. Maßgebend für den Fristbeginn sind die öffentlichen Bekanntmachungen in den betroffenen Kommunen.